Argumente werden sorgfältig geprüft

Zur heutigen Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistages zum Entwurf eines Kommunalfinanzübergangsgesetz 2015 erklären der Sprecher für Kommunalfinanzen der Fraktion DIE LINKE, Ralf Kalich, und die kommunalpolitischen Sprecher der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Uwe Höhn und Dirk Adams:

„Wir haben Verständnis dafür, dass die kommunalen Spitzenverbände, die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Mittel, die zusätzlich den Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollen, als unzureichend erachten. Wir verweisen aber nochmals darauf, dass mit dem jetzigen Gesetz nur ein Übergang zum neuen Finanzausgleich 2016 geschaffen wird. Zudem dürfen gestiegene kommunale Steuereinnahmen und zufließende Bundesmittel nicht vollkommen außer Acht gelassen werden.“

Der im Landtag zu beratende Gesetzentwurf solle dazu dienen, Investitionen zu stärken und ergänzende Bedarfszuweisungen zur Verfügung zu stellen. Mit einer allgemeinen Investitionspauschale in Höhe von 30 Millionen Euro werde die Investitionstätigkeit in den kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten erleichtert. Diese zusätzlichen Mittel werden im Haushaltsjahr 2015 pauschal an die Kommunen ausgereicht. Eigenmittel sind nicht erforderlich. Der Gesetzentwurf beinhalte zudem, dass die Schulträger im Jahr 2015 ergänzend eine Zuweisung für Investitionsausgaben für Schulbauten und Schulsporthallen erhalten - ebenfalls in Höhe von 30 Millionen Euro. Die Mittel für notleidende Städte und Gemeinden (ergänzende Bedarfszuweisungen) sollen im Jahr 2015 um 18 Millionen Euro und im Jahr 2016 um 10 Millionen Euro angehoben werden.

„Wir werden die Forderungen und Argumente der kommunalen Spitzenverbände im Anhörungsverfahren sorgfältig prüfen“, so die kommunalpolitischen Sprecher abschließend.



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