Nach § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist jeder Abgeordnete berechtigt, über den Präsidenten kurze Mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten. Mündliche Anfragen dürfen nicht mehr als vier Fragen einschließlich Unterfragen umfassen.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten mündlichen Anfragen.
Zurückziehung der Mündlichen Anfrage und Umwandlung in Kleine Anfrage; siehe <link userspace ns alanglet kleineanfragen _blank>Kleine Anfrage Nr. 1029
Zurückziehung
Die aktuellen Umfragezahlen aus Sachsen-Anhalt sind extrem besorgniserregend. Die AfD steht wenige Sitze vor einer absoluten Mehrheit. Wenn wir [...]
Schon nach einem Jahr ist offensichtlich: Diese Koalition ringt mehr mit sich selbst als mit den Problemen des Landes. Gerade jetzt bräuchte [...]
Ein Krisenaktionsplan für spürbare Entlastung und langfristige Resilienz. Von Katharina Dröge und Franziska Brantner.