Nach § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist jeder Abgeordnete berechtigt, über den Präsidenten kurze Mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten. Mündliche Anfragen dürfen nicht mehr als vier Fragen einschließlich Unterfragen umfassen.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten mündlichen Anfragen.
Zurückziehung der Mündlichen Anfrage und Umwandlung in Kleine Anfrage; siehe <link userspace ns alanglet kleineanfragen _blank>Kleine Anfrage Nr. 1029
Zurückziehung
Frauen leisten den überwiegenden Teil unbezahlter Sorgearbeit in Deutschland. Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen des [...]
IDAHOBIT* (Internationaler Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie). Die Rechte queerer Menschen geraten weltweit immer stärker unter [...]
Die Bundesregierung hat mit dem heutigen Gesetzentwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz ein Comeback für fossil betriebene Heizungen [...]