Nach § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist jeder Abgeordnete berechtigt, über den Präsidenten kurze Mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten. Mündliche Anfragen dürfen nicht mehr als vier Fragen einschließlich Unterfragen umfassen.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten mündlichen Anfragen.
Zurückziehung der Mündlichen Anfrage und Umwandlung in Kleine Anfrage; siehe <link userspace ns alanglet kleineanfragen _blank>Kleine Anfrage Nr. 1029
Zurückziehung
Die Waldbrände im Osten Deutschlands sind trotz zahlreicher Einsatzkräfte noch immer nicht unter Kontrolle. Ursache solch großflächiger [...]
Nach einer fünfstündigen Sitzung des Koalitionsausschusses haben Friedrich Merz, Markus Söder und Lars Klingbeil vor allem Enttäuschungen [...]
Dieser Sommer beginnt sehr heiß. In vielen Regionen steigen schon jetzt die Temperaturen auf über 30 Grad Celsius, mancherorts in Richtung 40 [...]