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Nach § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist jeder Abgeordnete berechtigt, über den Präsidenten kurze Mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten. Mündliche Anfragen dürfen nicht mehr als vier Fragen einschließlich Unterfragen umfassen.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten mündlichen Anfragen.
Zurückziehung der Mündlichen Anfrage und Umwandlung in Kleine Anfrage; siehe <link userspace ns alanglet kleineanfragen _blank>Kleine Anfrage Nr. 1029
Zurückziehung
Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]