Nach § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist jeder Abgeordnete berechtigt, über den Präsidenten kurze Mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten. Mündliche Anfragen dürfen nicht mehr als vier Fragen einschließlich Unterfragen umfassen.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten mündlichen Anfragen.
Zurückziehung der Mündlichen Anfrage und Umwandlung in Kleine Anfrage; siehe <link userspace ns alanglet kleineanfragen _blank>Kleine Anfrage Nr. 1029
Zurückziehung
Klar ist: Vielfaltspolitik bleibt nicht bei Beschlüssen stehen, sondern braucht konkrete Strukturen, kontinuierlichen Austausch und [...]
Nah am Menschen, stark im Wandel. Mit diesem Versprechen ziehen wir in die Landtagswahlen im Herbst. Beim Länderrat in Sassnitz auf Rügen haben [...]
Beim Ostkongress in Sassnitz auf Rügen haben wir den Startschuss für die Landtagswahlkämpfe in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt [...]