Nach § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist jeder Abgeordnete berechtigt, über den Präsidenten kurze Mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten. Mündliche Anfragen dürfen nicht mehr als vier Fragen einschließlich Unterfragen umfassen.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten mündlichen Anfragen.
Zurückziehung der Mündlichen Anfrage und Umwandlung in Kleine Anfrage; siehe <link userspace ns alanglet kleineanfragen _blank>Kleine Anfrage Nr. 1029
Zurückziehung
Der Auftakt der neuen Regierung in Deutschland war durch die gescheiterte erste Wahl von Friedrich Merz zum Kanzler von Misstrauen durchsetzt. [...]
Die heutige Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist richtig und konsequent. Die AfD hat sich über Jahre radikalisiert. Sie [...]
Von Franziska Brantner und Sven Giegold