Nach § 90 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist es allen Abgeordneten gestattet Anfragen in kurzer Form an die Landesregierung zu stellen. Diese Anfragen dürfen sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und müssen so formuliert sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können. Kleine Anfragen sind innerhalb von sechs Wochen nach Eingang bei der Landesregierung von dieser zu beantworten.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten kleinen Anfragen.
Über 25 Unternehmen aus verschiedenen Branchen richten einen klaren Appell an die Bundesregierung: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf [...]
Nach der Energiepreiskrise durch den Krieg in der Ukraine erleben wir derzeit erneut einen Preisschock bei den Öl- und Gaspreisen. Mit dem [...]
Von der Ungleichheit der Löhne über Partnerschaftsgewalt bis zur ungleich verteilten Sorgearbeit: Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und [...]