Nach § 90 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist es allen Abgeordneten gestattet Anfragen in kurzer Form an die Landesregierung zu stellen. Diese Anfragen dürfen sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und müssen so formuliert sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können. Kleine Anfragen sind innerhalb von sechs Wochen nach Eingang bei der Landesregierung von dieser zu beantworten.
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