Nach § 90 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist es allen Abgeordneten gestattet Anfragen in kurzer Form an die Landesregierung zu stellen. Diese Anfragen dürfen sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und müssen so formuliert sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können. Kleine Anfragen sind innerhalb von sechs Wochen nach Eingang bei der Landesregierung von dieser zu beantworten.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten kleinen Anfragen.
Mit den Maßnahmen des Entlastungspakets hat die Bundesregierung tief in der Mottenkiste gewühlt. Keine davon hilft der Bürger*innen [...]
Wir befinden uns mitten im größten Angriff auf Klimaschutz und Ökologie, den jemals eine deutsche Bundesregierung gestartet hat. Die Koalition [...]
Vom 29. Bis 30. Mai kommen wir zum IM/PULS – Forum für Zukunft im smartvillage Berlin zusammen. Gemeinsam wollen wir die zentralen Fragen [...]