Die Leistungen an Abgeordnete regelt das Thüringer Abgeordnetengesetz (ThürAbgG).
Als Mitglieder des Thüringer Landtags erhalten wir nach § 5 Abs. 1 ThürAbgG jeweils eine monatliche Diät in Höhe von 5.196,24 Euro. Davon werden gemäß § 28 Abs. 2 ThürAbgG 5.016,46 Euro ausgezahlt. Diese sind voll zu versteuern und werden nicht durch ein 13. Monatsgehalt oder Sonderzahlungen ergänzt. Darüber hinaus wird uns nach § 6 Abs. 2 ThürAbgG eine monatliche Kostenpauschale erstattet, die sich wie folgt zusammensetzt:
Entsprechend der Empfehlung der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen spenden wir monatlich einen Beitrag von 15 Prozent der steuerpflichtigen Grundentschädigung einschließlich 15 Prozent der Zuschläge an die Landespartei. Zudem spenden wir alle regelmäßig an zivilgesellschaftliche Vereine und Verbände.
Je kindergeldberechtigtem Kind können vom Mandatsträgerbeitrag 200,- Euro pro Monat in Abzug gebracht werden.
Entschädigung:
Mitgliedschaften in Gremien und Vereinen auf Bundes-/Landes- und kommunaler Ebene:
Ehrenamt:
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