Gläserne Abgeordnete

Die Leistungen an Abgeordnete regelt das Thüringer Abgeordnetengesetz (ThürAbgG).

Als Mitglieder des Thüringer Landtags erhalten wir nach § 5 Abs. 1 ThürAbgG jeweils eine monatliche Diät in Höhe von 5.196,24 Euro. Davon werden gemäß § 28 Abs. 2 ThürAbgG 5.016,46 Euro ausgezahlt. Diese sind voll zu versteuern und werden nicht durch ein 13. Monatsgehalt oder Sonderzahlungen ergänzt. Darüber hinaus wird uns nach § 6 Abs. 2 ThürAbgG eine monatliche Kostenpauschale erstattet, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • allgemeine Kosten, insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises (z. B. Bürokosten, Porto, Telefon und sonstiges) in Höhe von 1.266,87 Euro;
  • Mehraufwendungen aus der Tätigkeit am Sitz des Landtags in Höhe von 395,91 Euro;
  • Fahrten in Ausübung des Mandats bei einer Entfernung des Wohnortes oder eines vom Abgeordneten zu benennenden Abgeordnetenbüros bis zum Sitz des Landtags
    - von bis zu 20 km in Höhe von 237,54 Euro,
    - von bis zu 40 km in Höhe von 395,91 Euro,
    - von bis zu 60 km in Höhe von 514,68 Euro,
    - von bis zu 80 km in Höhe von 633,43 Euro,
    - von bis zu 100 km in Höhe von 752,21 Euro,
    - von bis zu 120 km in Höhe von 870,97 Euro und
    - ab 120 km in Höhe von 989,77 Euro.

Entsprechend der Empfehlung der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen spenden wir monatlich einen Beitrag von 15 Prozent der steuerpflichtigen Grundentschädigung einschließlich 15 Prozent der Zuschläge an die Landespartei. Zudem spenden wir alle regelmäßig an zivilgesellschaftliche Vereine und Verbände.

Je kindergeldberechtigtem Kind können vom Mandatsträgerbeitrag 200,- Euro pro Monat in Abzug gebracht werden.

 

Entschädigung:

  • Abgeordnetendiät (5.196,24 Euro) plus Kostenpauschale (608,18 Euro; Entfernung zu Wohnort und Abgeordnetenbüros bis zu 80 Kilometer) zzgl. Funktionszulage gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 ThürAbgG für das Amt des Fraktionsvorsitzenden in Höhe der monatlichen Grunddiät (voll zu versteuern);
  • freiwillig gesetzlich krankenversichert nach § 20 Abs. 1 ThürAbgG (pauschaler Zuschuss zur Krankenversicherung, entspricht der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages);
  • ich unterhalte je ein Abgeordnetenbüro in Erfurt und in Nordhausen und finanziere die anfallenden Mieten einschließlich Nebenkosten und Versicherungen allein.

Mitgliedschaften in Gremien und Vereinen auf Bundes-/Landes- und kommunaler Ebene:

  • Aufsichtsratsvorsitzender der Erfurter Tourismus- und Marketinggesellschaft (jährliche Vergütung: 1.000,- Euro).

Ehrenamt:

  • Mitglied im Landesvorstand des BUND Thüringen e. V.
  • Mitglied im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen

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