Grüne Fraktion reicht Eilantrag beim Verfassungsgerichtshof im „Babygate“ ein

Dirk Adams und Madeleine Henfling: Abgeordneten- und Fraktionsrechte dürfen nicht verletzt werden

Am Freitag reichte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Eilantrag beim Thüringer Verfassungsgericht ein, um der Abgeordneten Madeleine Henfling die Teilnahme an den anstehenden Plenarsitzungen im Beisein ihres acht Wochen alten Sohnes zu ermöglichen. Dazu erklärt Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender:

„Wir als bündnisgrüne Fraktion sehen in der Entscheidung des Landtagspräsidenten Christian Carius einen erheblichen Eingriff in unsere Rechte als Fraktion. Zum einen fehlt der Fraktion dadurch die Expertise der Fachabgeordneten in den parlamentarischen Debatten, zum anderen bedeutet das den Verlust der Einstimmen-Mehrheit der regierungstragenden Koalitionsfraktionen. Das wollen wir nicht hinnehmen.“

Madeleine Henfling ergänzt: „Mein Mandat verpflichtet mich, an den Sitzungen und den Abstimmungen im Plenum teilzunehmen. Gleichzeitig haben Abgeordnete keinen Anspruch auf Elternzeit oder Mutterschutz. Mit dem Verweis aus dem Plenarsaal ist mir die Ausübung meines Mandates durch Christian Carius verwehrt worden, obwohl er gemäß der Geschäftsordnung des Landtages im Sinne der Vereinbarkeit von Mandat und Mutterschaft dem Aufenthalt meines Sohnes im Saal hätte zustimmen können. Es muss ein Interesse von uns allen sein, dass auch junge Eltern mit Kleinstkindern Abgeordnete sein können.“

Bei Rückfragen: Pressesprecher Sebastian Arnold, Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

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