Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den AfD-Eilantrag über das 'Wahlalter 16'

Dirk Adams: Durchsichtiger Versuch der AfD hat keinen Erfolg

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute die Entscheidung über den Eilantrag der AfD zum 'Wahlalter 16' bei den anstehenden Kommunalwahlen verkündet. Dazu erklärt Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Wir waren uns sicher, dass der Eilantrag der AfD nicht zum Erfolg führen würde. Das war lediglich ein durchsichtiger Versuch, um junge Menschen von der Wahl auszuschließen.

In der Vergangenheit hatte sich beispielsweise der Thüringer Landesjugendring als Vertretung von 22 Jugendverbänden für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Auch in weiteren Bundesländern gilt diese Regelung bereits.

Für uns ist das ein wichtiges Instrument, um jungen Menschen mehr Mitsprache zu ermöglichen und somit bei Jugendlichen das Interesse an Politik zu wecken und zu steigern.

Wir freuen uns, dass bei den Kommunalwahlen am 15. April nun auch die 16- und 17-Jährigen ihre Stimme abgeben können“, so Dirk Adams.

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