Das Verfassungsgericht hat das Vorschaltgesetz der sogenannten zweiten der drei üblichen Stufen im Rahmen von Gebietsreformprozessen zugeordnet. Auf dieser Stufe werden die Leitlinien für solche Reformen festgelegt. „Der Gerichtshof hat alle Vorgaben, unter anderem zu den zukünftigen Mindestgrößen für Kreise und Gemeinden, sowie die Orientierung an den Bevölkerungsprognosen für zulässig erklärt“, so Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. „Die dem widersprechende Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring erinnert daher eher an Propaganda, als an eine sachliche Auseinandersetzung. Das Gesetz ist lediglich aufgrund eines Fehlers im parlamentarischen Verfahren, wegen eines fehlenden Protokolls, nichtig. Wir Abgeordnete im Thüringer Landtag werden dies in Zukunft beachten.“
Für die konkreten Neugliederungen von Gemeinden und Kreisen, der dritten Stufe, hat der Gerichtshof in seiner ausführlichen Begründung einige Leitplanken aufgestellt. Zwar dürfe der Gesetzgeber sich unter anderem an Einwohnerzahlen orientieren, müsse aber unter bestimmten Voraussetzungen auch davon abweichen. Dirk Adams: „So müssen neben wirtschaftlichen und verkehrlichen Verflechtungen, insbesondere auch sozio-kulturelle Gesichtspunkte aufgrund landmannschaftlicher oder religiöser Bindungen berücksichtigt werden. Im weiteren Prozess der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform werden wir diese Vorgaben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern berücksichtigen.“
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