Zur heutigen Urteilsverkündung des Thüringer Landesverfassungsgerichts über das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform erklärt Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wir respektieren das heute verkündete Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts, das das Vorschaltgesetz für nichtig erklärt. Wir begrüßen, dass das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Gebietsreform an sich nicht in Frage stellt. Die umfassende Urteilsbegründung werden wir abwarten, uns intensiv damit auseinandersetzen und bei unseren weiteren Überlegungen beachten. An der Notwendigkeit der Gebietsreform besteht aus unserer Sicht kein Zweifel.
Besonders wichtig ist es, den Gemeinden, die sich zu freiwilligen Fusionen entschlossen haben oder sich auf dem Weg dahin befinden, zügig Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung für die freiwilligen Gemeindefusionen. Dafür werden wir Sorge tragen.
zurück
Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg, Deutschland wurde besiegt und Europa vom Nationalsozialismus befreit. Allerdings ist 80 Jahre [...]
Der Auftakt der neuen Regierung in Deutschland war durch die gescheiterte erste Wahl von Friedrich Merz zum Kanzler von Misstrauen durchsetzt. [...]
Die heutige Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist richtig und konsequent. Die AfD hat sich über Jahre radikalisiert. Sie [...]