Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts zum Vorschaltgesetz

Zur heutigen Urteilsverkündung des Thüringer Landesverfassungsgerichts über das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform erklärt Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir respektieren das heute verkündete Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts, das das Vorschaltgesetz für nichtig erklärt. Wir begrüßen, dass das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Gebietsreform an sich nicht in Frage stellt. Die umfassende Urteilsbegründung werden wir abwarten, uns intensiv damit auseinandersetzen und bei unseren weiteren Überlegungen beachten. An der Notwendigkeit der Gebietsreform besteht aus unserer Sicht kein Zweifel.

Besonders wichtig ist es, den Gemeinden, die sich zu freiwilligen Fusionen entschlossen haben oder sich auf dem Weg dahin befinden, zügig Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung für die freiwilligen Gemeindefusionen. Dafür werden wir Sorge tragen.

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