Bei den gestrigen Demonstrationen rund um den 1. Mai wurden erstmals in Thüringen Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftspolizei mit einer personalisierten Kennzeichnung eingesetzt. Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün wurde vereinbart, dass eine „individualisierte, anonymisierte, aber repersonalisierbare Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und –beamte in geschlossenen Einheiten“ unter Einbindung der Polizeigewerkschaften eingeführt werden soll.
„Rot-Rot-Grün wirkt“, so Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Innenministerium damit einen wichtigen Punkt unseres Koalitionsvertrages umgesetzt hat. Wir sind überzeugt, dass dies zu einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern führen wird.
Durch die Kennzeichnungspflicht kann im Falle eines möglichen Fehlverhaltens Einzelner eine konkrete Prüfung vorgenommen werden. Somit werden nicht wie bisher alle übrigen Beamtinnen und Beamten in Mithaftung genommen“, so Dirk Adams.
zurück
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]