Für dauerhaft leistungsfähige Strukturen in Thüringen!

Zur bevorstehenden Anhörung des Innenausschusses zum Vorschaltgesetz erklärt Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Wir haben den Beteiligungsprozess ernst genommen und einen Änderungsantrag formuliert, mit dem wir ein konstruktives Angebot auch an die Kritikerinnen und Kritiker machen. Dieser Änderungsantrag ist bürgerfreundlich, weil er die Anregungen der letzten Wochen und Monate aufnimmt. Dieser Antrag stärkt kleine Kommunen, weil ihnen eine Zukunft in einer größeren Gemeinschaft gegeben wird. Und dieser Antrag unterstützt Kommunen in schwierigen Haushaltslagen, weil er die Finanzierung der Zusammenschlüsse verbessert.“

Wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter „Großer Landgemeinden“. Diese zeichnen sich durch mindestens 10.000 Einwohner bzw. Einwohnerinnen aus und bestehen aus Ortschaften mit jeweils mindestens 1.000 Einwohnern bzw. Einwohnerinnen.

„Wir sind davon überzeugt, dass mit diesen Strukturen für fusionswillige Gemeinden der Grundstein geschaffen wird, in größerem Umfang selbstverwaltend tätig zu werden, einen größeren Aufgabenkatalog bewältigen zu können und eigene Teilhaushaltssatzungen beschließen zu können.“

Der Änderungsantrag sieht vor, dass die eingemeindeten Orte bis zum Jahr 2024 teilweise selbständig bleiben und beispielsweise ihr Satzungsrecht behalten können. Außerdem sollen sie über einen gewissen Anteil ihrer Einnahmen aus Grund- und Erwerbssteuer verfügen können.

Darüber hinaus soll jede Kommune, die sich zusammenschließt, eine Prämie von 100 Euro pro Einwohner/Einwohnerin erhalten. 155 Millionen Euro werden dafür als Mindestbetrag im Landeshaushalt bereitgestellt und nur in der Freiwilligkeitsphase ausgereicht. Finanzschwache Kommunen mit ausgewiesenen Fehlbeträgen aus den Jahren 2012 bis 2014 können darüber hinaus Strukturbegleithilfen in einer Höhe von maximal vier Millionen Euro beantragen.

„Wir haben diese Änderungen nach einem intensiven Diskussionsprozess innerhalb der Koalition, mit dem Innenministerium, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern entwickelt. Wenn sich das Konzept zum Erfolgsmodell entwickelt, kann es vom Gesetzgeber in der nächsten Wahlperiode verlängert werden“, stellt Adams weiter fest.

„Wir wollen die Gebietsreform durchführen, weil wir fest davon überzeugt sind, dass sie richtig ist. Am Donnerstag ist die Chance gegeben, mündliche Stellungnahmen dazu abzugeben. Wir werden zuhören. Wir werden weiter wichtige Anregungen aufnehmen. Und wir freuen uns auf eine konstruktive Debatte“, so Adams abschließend.

Die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen haben zudem beschlossen, noch heute einen Antrag auf eine Sondersitzung des Innenausschusses beim Landtag einzureichen, um dem Antrag auf Fristverlängerung des Gemeinde- und Städtebundes entgegen zu kommen.

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