EEG Herzstück der Energiewende

Der „Grüne Donnerstag“ stand ganz im Zeichen der von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der bekannte Energie- und Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Uwe Leprich aus Saarbrücken skizzierte für die Gäste des Fachgespräches „Erneuerbares Energien Gesetz und Strommarktdesign im Umbruch – Chancen für die Energiewende in Thüringen“ die falschen Weichenstellungen in der Energiepolitik.

Er machte unmißverständlich klar, dass das EEG das Herzstück der Energiewende bleibt. Der Stromsektor ist aus seiner Sicht das zentrale Element des gesamten Energiesystems, da es 40% der gesamten bundesdeutschen CO2-Emmissionen auf sich vereinigt. „Die Akteure im Stromsektor haben bereits in der Vergangenheit die entscheidenden Weichen für die Ausgestaltung des Energieangebotes gestellt. Es zeichnet sich ab, dass das Stromsystem die anderen Sektoren immer stärker strukturiert“, so Leprich.

Beispiele wie der Vormarsch der Wärmepumpe und die stärkere Verbreitung der Elektromobilität deuteten diesen Trend an. Hinzu kämen die Notwendigkeit Überangebote erneuerbaren Stroms in Wärmespeicher zu leiten, wo sie fossile Brennstoffe ersetzten, machte Leprich klar.

„Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass in der zweiten Phase des Ausbaus der Erneuerbaren Energien die Entwicklung der „Arbeitspferde“ der Energiewende Wind onshore und Photovoltaik kontinuierlich weiter geht. Gleichzeitig muss die Bioenergie zu den Systemdienstleistungen beitragen und fossil –nukleare Großkraftwerke verdrängen“, forderte der Wissenschaftler. Die gelänge nur mit sicheren Investitionsbedingungen und einer hohen Akteursvielfalt, damit die Renditen im Rahmen blieben und die Akzeptanz der Energiewende gesichert werden könne.

Die EEG-Novelle der Bundesregierung gefährde dagegen den Ausbau der Erneuerbaren mit der verpflichtenden Direktvermarktung für alle erneuerbaren Energien und der Einführung von Ausschreibungen ab 2017 massiv. Damit würden kleine Akteure aus dem Markt gedrängt und die Stromerzeugungskosten unnötig erhöht, machte Leprich klar. „Nach dem Emissionshandel sollte mit den geplanten Ausschreibungen nicht noch ein weiteres unwirksames bürokratisches Monstrum geschaffen werden“, verdeutlicht der Wissenschaftler der HTW Saar seine Kritik. Ebenso fordert er für die verpflichtende Direktvermarktung Nachweise, welchen Nutzen die Direktvermarktung erbringt und welche höheren Kosten sie verursacht. Auch durch die Deckelung des Ausbaus würden die Kosten grundsätzlich erhöht und die Risiken für Investoren deutlich größer.

In Bezug auf Thüringen sieht er Stadtwerke und Regionalversorger perspektivisch als Rückrat der Energiewende. „Rekommunalisierung geht in diesem Sinne heute weit über den Besitz der Netze und ihren Betrieb hinaus. Im Vordergrund stehen Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen und Aktivitäten der Vertriebe, die der Systemintegration der Erneuerbaren dienen und zudem Effizienzmärkte erschließen“. Seiner Ansicht nach müsse dazu die Kooperation mit Privatleuten, Projektieren und Genossenschaften noch stärker gesucht werden.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass besonders die Biomasse durch die EEG-Novelle ausgebremst würde. Die Einschränkungen bei der Vergütung und die Stichtagsregelung 21.01.2014 trügen dazu bei, dass weder neue Anlagen gebaut noch bestehende erweitert werden könnten. Auch im Bereich der Photovoltaik sei die Vergütung so niedrig, dass kaum noch Anlagen entstehen würden. Einzig die Windkraft habe gegenwärtig noch die Potenziale für einen Zubau. Wenn sich allerdings in den Ländern überhöhte Abstandsregelungen dursetzten, käme der Ausbau wegen fehlender Flächen ebenfalls ins Stocken, stellte Jana Liebe vom Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) klar.

Dirk Adams fasst sein Fazit zusammen: „Thüringen muss seine Energie- und Wirtschaftspolitik stärker auf die Energiewende ausrichten. Um die Potenziale der Energiewende besser nutzen zu können, muss sich Thüringen jetzt klug in die Reform des EEG einbringen. Die verpflichtende Direktvermarktung und die Einführung von Ausschreibungen gehören deshalb nicht in die EEG-Novelle. Gemeinsam mit den Ausbaudeckeln untergraben diese durch Schwarz-Rot geplanten Maßnahmen die Kosteneffizienz der erneuerbaren Energien und zerstören die Akteursvielfalt der Energiewende“, schließt der Grüne Energiepolitiker.



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