Die Vernehmungen des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses am 9. Januar 2014 bedeuten eine Zäsur in unserer Arbeit

Gemeinsame Presseerklärung der Obleute der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zeugenvernehmung vom 9. Januar 2014 im Thüringer Untersuchungsausschuss zum Vorwurf, der jetzige LKA-Präsident habe im Juni 2003 die Anweisung erteilt, Hinweisen zum Aufenthalt von Uwe Böhnhardt nicht weiter nachzugehen.

Katharina König (DIE LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklären:

Die Vernehmungen des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses am 9. Januar 2014 bedeuten eine Zäsur in unserer Arbeit.

1. Erstmals bestätigte ein Zeuge eine Aufforderung, Fahndungsmaßnahmen nach dem Trio gezielt zu unterlassen. Das hat uns erschüttert.

2. Mit den aus unserer Sicht glaubwürdigen Aussagen dieses Zeugen konfrontiert, haben weitere Zeugen und auch Herr Jakstat selbst dieser Aussage nicht ausdrücklich widersprochen, sondern vorherige eigene Aussagen dahingehend abgeschwächt, dass man sich selbst nicht an einen solchen Vorgang erinnern könne. Damit steht nun der Vorwurf im Raum, der heutige Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen (LKA) habe die gebotenen Ermittlungsmaßnahmen nicht gewollt.

3. In seiner Vernehmung hat der Zeuge Jakstat angegeben, dass Innenminister Geibert auf einer Mitarbeiterversammlung den Beitrag der Sendung Report-Mainz zum Anlass genommen habe, „entsprechende Worte“ zur Verurteilung des Informanten der Medien zu finden.

4. Wir sehen es als vordringliche Aufgabe des Innenministers an, zur Aufklärung eines so schwerwiegenden Sachverhalts beizutragen. Das vom Zeugen Jakstat geschilderte Vorgehen in der Mitarbeiterversammlung war kein Beitrag zur Aufklärung. Er war aus unserer Sicht lediglich dazu geeignet, eventuelle Zeugen des in dem Beitrag von Report Mainz geschilderten Vorgangs davon abzuhalten, sich zu erinnern.

5. Wir erwarten von Innenminister Geibert eine Suspendierung des LKA-Präsidenten von seinem Amt, solange der Vorwurf der Aufforderung zur Nichtverfolgung von Ansätzen zur Ermittlung des Aufenthalts von Uwe Böhnhardt im Juni 2003 nicht widerlegt wird.



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