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Dirk Adams: Vernachrichtendienstlichung wurde Weg geebnet
Nach der heutigen Abstimmung über das Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Thüringer Landtag stellt Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen, fest:
„Das heute beschlossene Gesetz bedeutet eine weitere Vernachrichtendienstlichung der Polizei. Die Behauptung der Koalition, die ärztliche Schweigepflicht, das Beicht- oder Anwaltsgeheimnis seien sicher, ist schlicht unwahr. Die Lücken des Polizeiaufgabengesetzes betreffen konkret den Schutz des Vertrauensverhältnisses und Kernbereichs privater Lebensgestaltung: Das Gespräch mit dem Strafverteidiger, dem Arzt oder Seelsorger hat seinen absoluten Schutz verloren.“
Insbesondere beanstandet Adams: „Betroffene Berufsgruppen sind im Gesetzgebungsprozess angehört worden, ihre umfangreiche Kritik ist jedoch in keiner Weise eingeflossen. Unberücksichtigt und vernachlässigt hat die Regierung ebenso ihre eigene Koalitionsvereinbarung, in der sie sich insbesondere für die Verbesserung des Berufsgeheimnisschutzes ausgesprochen hatte.“
Hintergrund:
Nach dem beschlossenen Polizeiaufgabengesetz kann der Schutz des Berufsgeheimnisses gleich mehrfach gebrochen werden. Zum ersten ist der automatische Mitschnitt vertraulicher Gespräche weiter erlaubt, was den Schutz des Berufsgeheimnisses durchlässig macht. Die Kenntnisnahme durch einen Richter ist der zweite mögliche Bruch. Letztendlich erlaubt Paragraf 36 (2) der Polizei, diese zu Unrecht erlangten Informationen trotzdem zur Abwehr einer Gefahr einsetzen zu können – der dritte mögliche Bruch.
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