Öffentliche Anhörung zeigt: Gesetzentwurf der Landesregierung zum Polizeiaufgabengesetz kann keinen Bestand haben

Dirk Adams: Anzuhörende zeigten schwere verfassungsrechtliche Bedenken aufhttp://gruene-fraktion.thueringen.de/presse/%C3%B6ffentliche-anh%C3%B6rung-zeigt-gesetzentwurf-der-landesregierung-zum-polizeiaufgabengesetz-kann-k

Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen, zur heutigen Innenausschusssitzung zum Thüringer Polizeiaufgabengesetz:

„Die fünfstündige Anhörung heute hat unsere Kritik gestärkt. Wiederholt konnte die Landesregierung keine passenden Anwendungsfälle für die von ihr beabsichtigten Regelungen bilden. Fraglich ist somit, ob die Thüringer Polizei diese Ermächtigungen zur Gefahrenabwehr überhaupt benötigt. Dass Personen in Thüringen unbegrenzt lange abgehört werden könnten, ohne dass ein Straftatbestand vorliegt, kommentierten die befragten Experten mit Kopfschütteln.“

Besonders der Vertrauensschutz von Mandanten und Patienten zu Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten und Ärzten sowie das Seelsorgegeheimnis waren Thema der Kritik der Fachleute, so Adams, der weiter erklärt: „Dieses Vertrauensverhältnis ist unerlässlich und muss unantastbar bleiben. Dass sich die Landesregierung hier einer schweren Kritik stellen muss, ist bezeichnend für den laxen Umgang der CDU-SPD-Regierung mit dem Grundrechtsschutz.“

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit des Ausschusses sich für eine Vertagung der Beratung entschieden hat“, fährt Adams fort und schließt: „Damit besteht die Möglichkeit, sich hinreichend mit den weiteren Kritikpunkten auseinanderzusetzen. Bei einem so tief in die Grundrechte eingreifenden Gesetz darf nicht unter Zeitdruck entschieden werden. Die viel zu knappe Frist der Landesregierung für ein neues Gesetz bis zum 30. September, muss sie sich selbst zurechnen. Wir Grüne werden uns durch die Landesregierung nicht unter Zeitdruck setzen lassen!“



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