Dirk Adams: Rechtsstaatliches und verantwortliches Handeln sollte für Beschäftigte aller Sicherheitsbehörden an erster Stelle stehe
Der Fall Edward Snowden wirft nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen, Dirk Adams, die Frage nach der persönlichen Verantwortung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sicherheitsbehörden auf:
„Edward Snowden hat das bürgerrechtsfremde Handeln des US-Geheimdienstes erkannt und entsprechend gehandelt. Damit ist er seiner persönlichen Verantwortung gerecht geworden. Denn da, wo das Schutzgut ‚Innerer Frieden in der Gesellschaft‘ für alle Bürgerinnen und Bürger durch die Sicherheitsbehörden selbst gefährdet wird, muss jeder und jede einzelne Beschäftigte persönliche Verantwortung erkennen und wahrnehmen."
In diesem Zusammenhang verweist Adams auch auf den neuen Paragraf 25 Absatz 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes und fordert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz aktiv dazu auf, verantwortlich davon Gebrauch machen.
„Der neue Paragraph erlaubt es den Beschäftigten unter Wahrung der Geheimhaltung, sich an die Parlamentarische Kontrollkommission zu wenden“, schließt Adams. „Sicherheit entsteht nicht nur durch Korpsgeist und Geheimhaltung in den Sicherheitsbehörden, sondern zu allererst auch durch rechtsstaatliches und verantwortliches Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
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