Dürftige Debatte

Dirk Adams: Debatte um Polizeiaufgabengesetz zeigt, dass die Landesregierung Polizeikompetenzen schafft, ohne einen klaren Anwendungsfall benennen zu können

Das neue Polizeiaufgabengesetz schafft Befugnisse der Polizei gegen Berufsgeheimnisträger, für die es gar keinen Anwendungsfall gibt. „Selbst auf mehrfache Nachfrage konnte Staatssekretär Rieder weder ein schlüssiges Anwendungsbeispiel noch einen passenden Fall aus der Realität benennen“, kommentiert Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen, die heutige Plenumsdebatte.

„Der Staatssekretär musste letztendlich zugeben, dass alle denkbaren Fälle immer fließende Grenzen zwischen Polizeiaufgabengesetz und Strafprozessordnung haben werden. Für die tiefgreifenden Grundrechtseingriffe, welche mit dem Polizeiaufgabengesetz verbunden sind, ist uns diese schwammige Begründung zu dünn. Dieser schleichenden Vernachrichtendienstlichung der Polizei müssen wir entschieden entgegentreten, indem wir diese Entwicklung beenden“, so Adams weiter.

Wie dürftig die Begründung für das Gesetz ist, zeigt sich auch am Verweis Bernhard Rieders auf die anderen Bundesländer. Diese würden dies schließlich auch so handhaben. Dazu erklärt Adams: „‚Weil es alle so machen‘, war schon immer die schlechteste Rechtfertigung für eigenes Handeln. Die Landesregierung sollte für ein solches Sicherheitsgesetz mehr anführen können als den Mainstream!“

Zum Hintergrund:
Die Abgrenzung und die Übergänge der Anwendungsbereiche von Polizeiaufgabengesetz (PAG) und Strafprozessordnung (StPO) sind fließend. Das PAG dient der Gefahrenabwehr, so auch der Verhinderung von Straftaten. Die StPO dient der Verfolgung von Straftaten. Viele Straftaten sind jedoch bereits im Versuchsstadium straf- und somit verfolgbar. So ist es besonders schwierig die Datenerhebung oder Wohnraumüberwachung im Anwendungsbereich des PAG trennscharf von der StPO abzugrenzen, die diese Möglichkeiten ebenfalls einräumt. Staatssekretär Rieder konnte dafür in der heutigen Landtagssitzung adhoc keinen vailden Anwendungsfall benennen und verwies auf die kommende Innenausschusssitzung.



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