Schwerwiegender Regierungspfusch

Dirk Adams: Komplettversagen der Landesregierung bei Polizeiaufgabengesetz

Zur Entscheidung der Landesregierung, das Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Dringlichkeitsverfahren durchzupeitschen, erklärt Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Inhaltlich und moralisch ist eine Landesregierung verschlissen, die mindestens Gesetze mit einem erheblichen Grundrechtseingriff nicht ordentlich in den Landtag einbringt! Dieses Gesetz ist der vorläufige Höhepunkt des Eingeständnisses der Inkompetenz des Innenministers. Das durch sein Haus vorgelegte Gesetz hat als Referentenentwurf schon so viel Kritik ausgelöst, dass es Kabinett und Koalitionsausschuss ewig nicht passieren konnte. Anstatt das Gesetz zu verbessern und abstimmungsfähig zu machen, wurde es in ein faules Kompromisspaket eingebunden. Was die SPD als Reformprojekt in den Koalitionsvertrag eingefügt hat, stellt nun den Gipfel des Versagens der schwarz-roten Koalition dar.“

Nach dem Willen des CDU-geführten Ministeriums können nun beispielsweise auch Strafverteidiger und Geistliche abgehört werden. Hinterher sollen so gewonnene Erkenntnisse lediglich nicht verwendet werden bzw. sind die Aufzeichnungen zu unterbrechen oder zu löschen. Dazu fährt der bündnisgrüne Innenpolitiker fort: „Dieses Gesetz bringt nicht mehr Klarheit, sondern mehr Unsicherheit, zum Beispiel für Polizeibeamtinnen und -beamte, die oft in kurzer Zeit Entscheidungen treffen müssen. Bisher mussten die Beamtinnen und Beamten nur eine Regel kennen: Das Anhören von vertraulichen Gesprächen mit Berufsgeheimnisträgern ist verboten. Nun müssen sie für die spezielle Maßnahme verschiedene Normen zu verschiedenen Berufsgeheimnisträgern prüfen. Dem Gesetz und dem Grundrechtsschutz in Thüringen wäre mehr gedient gewesen, wären die Eingriffsnormen einfach ungültig und damit aufgehoben worden.“

Nach einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der diese Normen für mit der Thüringer Verfassung unvereinbar erklärt hatte, wäre dies am 30. September 2013 eingetreten. „Mit großer Verwunderung hat die bündnisgrüne Fraktion darum die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE wahrgenommen. Konstruktive Opposition ist, wenn man seine Möglichkeit nutzt. Ohne LINKE Hilfe wäre dieses Gesetz nicht in den Landtag gelangt, das ist bedauerlich“, so Adams abschließend.



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