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Dirk Adams: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei sehr begrüßenswert
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Dazu erläutert Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:
„Das begrüßen wir, denn es hebt das Trennungsgebot, welches die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Verfassungsschutz regelt, ausdrücklich hervor. Insofern unterstützen wir die Forderung der Verfassungsrichter, den Kreis der Behörden, die auf die Datei zugreifen dürfen, genauer zu definieren. Schließlich gilt es, das Auslesen von Daten unbescholtener Kontaktpersonen zu unterbinden. So wird einer vorschnellen Stigmatisierung von Bürgerinnen und Bürgern, die in irgendeiner Weise Kontakt zu Verdächtigen hatten, wirksam begegnet. Die Datei soll des Weiteren, so das Bundesverfassungsgericht, in regelmäßigen Abständen von Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden. Das wird die Transparenz, den Informations- und Datenschutz deutlich verbessern.“
Hintergrund:
Die Datensammlung soll helfen, durch schnellen Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Erfasst sind derzeit nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen – insgesamt rund 18 000 Personen.
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