Volksbegehren unzulässig – ja, aber…

Dirk Adams: Gerechtere Gestaltung von Kommunalabgaben weiter politische Aufgabe

Mit Bedauern hat Dirk Adams, kommunalpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen, die heutige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs über die Unzulässigkeit des Volksbegehrens gegen Kommunalabgaben aufgenommen.

„Der Streit für eine gerechtere Ausgestaltung von Beiträgen für den Straßenausbau und Abwasseranlagen beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger seit etlichen Jahren. Einige hat solch ein Abgabenbescheid bereits an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht. Wir Grüne haben in der Vergangenheit immer eine sozial verträgliche Regelung gefordert, die alle Nutzerinnen und Nutzer von Infrastruktur zur Kasse bittet“, so der bündnisgrüne Kommunalpolitiker.

Das Thüringer Verfassungsgericht urteilte heute, dass das 2011 angelaufene Begehren unzulässig sei, weil es entgegen den Bestimmungen der Verfassung Einfluss auf Abgaben nehmen wolle. Die Thüringer Verfassung erlaube keine Begehren zu Abgaben und Haushaltsthemen.

„Natürlich zweifeln wir die Richtigkeit der Entscheidung der Verfassungsrichter nicht an. Unserer Einschätzung nach sollte sie aber zum Anlass genommen werden, intensiv über direkte Demokratie und Teilhabe zu diskutieren. Und natürlich muss auch politisch weiter an einer Lösung des Problems einer gerechteren Ausgestaltung der Erhebung von Kommunalabgaben gearbeitet werden“, schließt Adams.



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