zum inhalt
Links
  • Bündnisgrüner Kreisverband Erfurt
  • Bündnisgrüner Kreisverband Nordhausen
  • BUND Kreisverband Nordhausen
  • BUND Landesverband Thüringen
  • Bündnis "Neue Energie in Thüringen - Energiewende jetzt!"
  • Bürgerinitiative "Rettet den Lindenberg"
  • DAKT e.V. - Die Andere Kommunalpolitik Thüringen
  • Freundeskreis Kati
  • Geschichtsverbund Thüringen
  • Heinrich-Boell-Stiftung Thüringen
  • Interessengemeinschaft "Achtung Hochspannung"
  • Offene Arbeit Erfurt
SitemapImpressumDatenschutzSuche
banner
Menü
  • Über mich
    • Lebenslauf
    • Gläserne Abgeordnete
    • Medienbilder
  • Aktiv im Landtag
    • Reden
    • Kleine Anfragen
    • Mündliche Anfragen
    • Besuch im Landtag
    • Publikationen
  • ... in Erfurt
  • ... in Nordthüringen
  • Mein Team
  • Presse
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • 2012
    • 2011
    • 2010
    • 2009
  • Kontakt
Dirk AdamsPresse2012

10.10.2012

Geibert greift langjährige grüne Forderung auf

Foto: Grüne Fraktion Thüringen

Auf die Forderung des Thüringer Innenministers Jörg Geibert, das Landesamt für Verfassungsschutz aufzulösen und als Abteilung in das Innenministerium zu integrieren, erklärt Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen: „Wir haben genau diesen Vorschlag bereits 2009 in unserem Wahlprogramm formuliert und begrüßen diesen Weg ausdrücklich. Nur so kann zukünftig verhindert werden, dass sich die InnenministerInnen bei Verfassungsschutzpannen und politischen Krisensituation der parlamentarischen Kontrolle und politischen Verantwortung weitgehend entziehen können.“

Zwar schreibt Art. 97 ThürVerf die Einrichtung einer Landesbehörde vor. Jedoch bleibt es dem Thüringer Landtag überlassen, mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder, die Verfassung des Freistaats Thüringen dahingehend abzuändern. „Die Hälfte der Deutschen Bundesländer hat ihren Verfassungsschutz bereits so organisiert. Ich verstehe daher nicht, warum es eines zweimonatigen Prüfauftrages bedarf“, so Adams weiter.

„Mit der Neuordnung als Abteilung im Innenministerium beginnt jedoch die Hauptarbeit. Dem Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes sind engere Grenzen zu setzen. Nachrichtendienstliche Mittel müssen kritisch bewertet und weitreichendere Kontrollmechanismen eingeführt werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit staatlicher Sicherheitsbehörden wiederhergestellt werden“, schließt Adams.



zurück