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Dirk Adams: Thüringen muss jetzt öffentlich Gegenposition einnehmen
Heute Morgen hat die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit im Bund im federführenden Umweltausschuss das Änderungsgesetz zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zur Photovoltaik beschlossen. Schon am Dienstagnachmittag wurden die Beschlüsse in den Fraktionssitzungen von Union und FDP abgenickt.
Nach Ansicht von Dirk Adams sind damit die Chancen auf Änderungen an den drastischen Einschnitten am EEG im Bundestag auf null gesunken. „Jetzt kommt die Stunde der Bundesländer, die sich ganz klar auch öffentlich gegen die völlig abstruse Gesetzgebung der Bundesregierung stellen müssen“, so Adams.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher, dass Thüringen nicht nur wie angekündigt, den Vermittlungsausschuss anruft, sondern auch alle anderen Länder, insbesondere die unionsgeführten Bundesländer, zu diesem Schritt anregt. „Damit könnte unter Beweis gestellt werden, dass die bisher geäußerte Kritik an den Einschnitten in das EEG und der Einsatz für die Thüringer Solarbranche ernst gemeint war“, meint Adams.
Insbesondere fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Thüringer Landesregierung und die Ministerpräsidentin auf, sich im Bundesrat dafür einsetzen,
• dass der Vermarktungszwang auch für kleinere und mittlere Anlagen gestrichen wird
• dass die alten Vergütungsklassen wieder hergestellt werden
• dass man den viel zu niedrigen und zudem absinkenden Ausbaukorridor deutlich anhebt
• dass ein Speicherbonus eingeführt wird
• dass Anlagen über zehn MW weiterhin Vergütung erfahren.
Dies sollte nach Ansicht von Dirk Adams nicht nur hinter verschlossenen Türen geschehen, sondern eine offene Diskussion geführt werden. Wir verlangen jetzt eine glasklare Haltung der gesamten Landesregierung und nicht nur einzelner Minister. „Dieser Kampf für gute Bedingungen in der Solarbranche in Thüringen und deutschlandweit ist kein Geplänkel – vielmehr geht es um die Tragfähigkeit der Energiewende“, ist sich Dirk Adams sicher.
Hintergrundinfo
Das neue Gesetz sieht radikale Vergütungskürzungen um bis zu 37 Prozent vor. Besonders heftig werden die Kleinanlagen getroffen. Anlagen bis zehn Kilowatt bekommen künftig nur noch 80 Prozent ihres Stroms vergütet, Anlagen zwischen zehn und 30 kW bekommen künftig die gleiche Vergütung wie 1000 kW-Anlagen. Diese Anlagen müssen zehn Prozent ihres Stroms Zwangsvermarkten. Diese starke Kürzung bei Dachanlagen trifft den mittelständischen Teil der Solarbranche besonders hart. Etwas besser kommen die großen Freiflächenanlagen ab ein bis zehn MW weg, für die die Zwangsvermarktung nicht gilt.
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