Fortgesetzte Klientelpolitik im Energiebereich

Dirk Adams kritisiert die Sonderkundenumlage als ungerecht

Derzeit erhalten viele Stromkunden in Thüringen von ihren regionalen Energieversorgern Briefe, die sie über eine aktuelle Preiserhöhung informieren. Für viele Kunden ist das bereits die zweite Runde in diesem Jahr.

„Dieses Vorgehen ist unverständlich und ungerecht“, sagt Dirk Adams, energiepolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Grund für die neuen Bescheide ist die Sonderkundenumlage nach Paragraf 19, Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die stromintensiven Unternehmen die Netzentgelte erlässt und den Privatkunden sowie kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) diesen Einnahmeausfall aufbürdet. Dies entspricht bei einer Kostensteigerung von 0,6 Eurocent pro Kilowattstunde einer Umverteilung der Lasten von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.

„Während allen bekannt ist, dass in den kommenden Jahren Milliarden in moderne Energienetze und Speicher investiert werden müssen, zahlen die größten Nutznießer dafür keinen Eurocent. Gerecht geht anders“, sagt Adams. Die Vertriebe der Stadtwerke müssten den Kunden am Ende die schlechte Nachricht überbringen und dafür noch die Prügel beziehen. „Diese Zusatzkosten für die Energieverbraucher hat aber allein die Bundesregierung zu verantworten. Sie sind reine Klientelpolitik und haben mit der Energiewende nicht das Geringste zu tun“, betont der Grünen-Politiker.

Adams sieht in den aktuellen Ereignissen ein Sinnbild für die fortgesetzte Klientel- und Subventionspolitik der Bundesregierung. Besonders energieintensive Unternehmen wurden durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im November komplett von den Netzentgelten befreit. Damit müssen sich diejenigen Unternehmen nicht mehr am Netzausbau und der Instandhaltung beteiligen, die es am stärksten nutzen. Das wirtschaftlich eher klein strukturierte Thüringen wird damit eindeutig stärker belastet – sowohl durch neue Energietrassen als auch durch die individuellen Energiepreise.

 

Hintergrund

§ 19 Abs. 2 StromNEV Befreiung erhöht Netznutzungskosten um vermutlich

- 0,1 bis 0,4 ct/kWh in 2011

- 0,5 ct/kWh in 2012

Betroffen sind

- private Endverbraucher (Beispiel Vier-Personen-Haushalt mit 5.000 kWh : 25 €/a)

- Industrie (ohne die privilegierten) (Beispiel mit 5 GWh: 25.000 €/a)

zurück

Folge Dirk auf Facebook.

Folge Dirk auf Instagram.

Folge Dirk auf Twitter.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>