Datenschutz darf kein Papiertiger sein

Dirk Adams: Im Gesetzentwurf der Landesregierung fehlen zentrale Regelungen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht nach der heutigen Debatte des Landtages zum Thüringer Datenschutzgesetz weiterhin dringenden Änderungsbedarf.

„Der Staat muss gläsern werden, nicht die Bürger – sonst wird die Demokratie zerbrechlich“, sagt Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen. „Deshalb muss schon bei der Diskussion des Themas Offenheit hergestellt werden. Wir werden daher im Innenausschuss eine mündliche und öffentliche Anhörung fordern.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen im Thüringer Datenschutzgesetz unter anderem eine echte Unabhängigkeit des Datenschutz-Beauftragten und eine umfassende Regelung der Video-Überwachung verankern. Zudem müssen die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe – wie zum Beispiel „anerkannter Zweck“ – geklärt werden. „Es kann ja nicht sein, dass sich die Bürger einen Anwalt nehmen und durch die Instanzen klagen müssen, um dieses Gesetz verstehen zu können“, so Adams. „Es ist auch elementar, dass bei Datenpannen eine Informationspflicht an den Datenschutzbeauftragten eingerichtet wird.“ Auf Bundesebene müssen Behörden in solchen Fällen den Datenschutzbeauftragten unterrichten.

„In der gesamten Debatte wurde deutlich, dass die Landesregierung dieses Thema eher lustlos anpackt“, erklärt Adams. „So haben wir mit Erstaunen wahrgenommen, dass sich der Innenminister dagegen aussprach, den Datenschutzbeauftragten in der Frage der Dienstaufsicht mit Richtern gleichzustellen.“ Während sich diese gegen dienstrechtliche Maßnahmen wehren können, soll dies dem Datenschutzbeauftragten vorenthalten bleiben. „So aber kann seine Unabhängigkeit nicht gewährleistet werden. Die Landesregierung versucht offenbar, den Datenschutz zum Papiertiger zu reduzieren – das ist für uns nicht hinnehmbar“, schließt der bündnisgrüne Innenpolitiker.

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