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Dirk Adams: Aufhebung der Thüringer Sonderregelung war längst überfällig
Heute hat der Thüringer Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen das Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen.
„Ab 1. Januar 2011 ist es endlich in allen Thüringer Standesämtern möglich, Eingetragene Lebenspartnerschaften einzugehen. Dies ist eine gute Entscheidung für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen“, erklärt der innenpolitische Sprecher Dirk Adams. „Thüringen beendet damit einen Sonderweg, der in eine Einbahnstraße geführt hat.“
„Unnötige Doppelstrukturen werden abgeschafft und viel wichtiger, Diskriminierung beendet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hoffen, dass bei den bestehenden Baustellen hinsichtlich der Gleichstellung unterschiedlicher sexueller Orientierung nicht weitere neun Jahre vergehen, um den Diskriminierungsverbot der Thüringer Verfassung gerecht zu werden“, so Adams abschließend.
Hintergrund:
2001 verabschiedete Rot-Grün das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft im Bundestag. Die Entscheidung erfolgte mit den Gegenstimmen der CDU/CSU und der FDP. Unionsregierte Länder, darunter auch Thüringen, klagten darauf vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat in allen Punkten die Klage verneint. Der Freistaat Thüringen hat seitdem von einer Sonderregelung Gebrauch gemacht, die dazu geführt hat, dass zum Teil die Ordnungsämter für die Schließung von Eingetragenen Partnerschaften zuständig waren.
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