Rege Diskussion um Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Landtag

Dirk Adams: Wer Wasser trinkt und Wasser lässt, der soll auch dafür zahlen

Der innenpolitische Sprecher der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,  Dirk Adams, begrüßt die zweistündige anregende Debatte zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), der gemeinsam mit der Fraktion der LINKEN eingebracht wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass anstelle von Straßenausbaubeiträgen eine Infrastrukturabgabe erhoben wird, welche solidarisch von allen BürgerInnen getragen werden soll.

Auch werden dem Verursacherprinzip entsprechend die Herstellungsbeiträge für Abwasser auf die Verbrauchsgebühr umgelegt. „Denn wer Wasser trinkt und Wasser lässt, der soll auch dafür zahlen“, sagt Adams, und weiter: „Dies ist bereits jetzt für die Hälfte aller ThüringerInnen Realität. Eine explosionsartige Steigerung bei den Abwasserbeiträgen ist bis dato nicht zu verzeichnen“.

Der in der Debatte von der Landesregierung angeführte Vorwurf, es handele sich bei der Infrastrukturabgabe um eine unzulässige Steuer, ist für den bündnisgrünen Abgeordneten nicht nachvollziehbar. „Steuern sind öffentliche Abgaben ohne besondere Zweckbindung.  Anders als bei einer regulären Steuer ist die Erhebung der Infrastrukturabgabe jedoch nur möglich, wenn die Kommune entsprechende Investitionsmaßnahmen auch tatsächlich für ihre Verkehrsanlagen tätigt“, erläutert der bündnisgrüne Abgeordnete.

Die eingenommene Abgabe beziehe sich somit nur auf ein konkretes Bauvorhaben einer Gemeinde und es werde kein Geld umgeschichtet. Auch entspräche die Infrastrukturabgabe inhaltlich der derzeitigen Regelung im ThürKAG zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen und „warum dieser wiederkehrende Beitrag dann nicht bereits auch eine Steuer sein soll, ist nicht zu erklären“, schließt Adams.

 

Redeauszug des Abgeordneten Dirk Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbau- und Abwasserbeiträge (Änderungsgesetz zum Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG -)

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode - 30. Sitzung - 09.09.2010

Redeauszug

Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1. Rede

Herr Präsident. meine sehr verehrten Damen und Herren. liebe Kolleginnen und Kollegen. Zunächst möchte ich auf meine Vorredner, insbesondere auf Herrn Hey und Herrn von der Krone, eingehen. Herr Hey: Sie haben mit der Frage begonnen, was das nun sei: Ist es ein Gesetzentwurf oder sind es Eckpunkte? Es ist ein Gesetzentwurf. den wir sehr ernst meinen. Es ist ein Gesetzentwurf, der aus einer Bürgerinitiative entstanden ist. Insofern verstehe ich Ihre Kritik in der Sie zwischen dem Anliegen der Antragsteller und dem Anliegen der Bürgerinitiativen differenzieren wollen nicht wirklich und sie passt an dieser Stelle, glaube ich, auch überhaupt nicht.

Weiterhin möchte ich Ihnen Recht geben wenn Sie meinen. dass der Genosse Nelke von der PDS in Berlin irrt. Ja, er irrt! Bevor Sie mich aber mit Stimmen aus meiner Partei konfrontieren, will ich Ihnen sagen, dass Sie innerhalb der Partei BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN überhaupt keine politischen Entscheidungsprozesse oder Debatten vorfinden werden, wo es nicht mindestens zwei Positionen gibt. Am Ende setzt sich immer eine Position durch und mit der kann man mich dann auch gerne konfrontieren. In Thüringen wird sich die Position, die in diesem Gesetz dargelegt ist, durchsetzen und auch grünes Handeln leiten, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich weiß nicht, Herr Höhn, wonach Sie suchen, Ich finde aber, dass Sie vielleicht mit den beiden Positionen, die sich permanent in der Regierungskoalition abbilden, sehr verehrter Herr Fraktionsvorsitzender der SPD, eigentlich genug zu tun haben. Kümmern Sie sich doch einfach nicht um unsere Wahrheitsfindung. Bei Ihnen gibt es genug Arbeit. Ich werde im Übrigen auch noch auf Sie zurückkommen.

Kollege Hey ist auch noch einmal auf dieses immer wieder genannte Argument „Eigentum verpflichtet“ eingegangen. Wir müssen hier beachten - und Herr Kuschel hat versucht das schon mal kurz zu skizzieren – dass es hier zwei Dinge, nämlich Schutz und Verpflichtung des Eigentums, sind, die hier miteinander konkurrieren. Wenn Sie immer wieder davon reden, dass Eigentum verpflichte, dann müssen wir einmal klarstellen: Hier geht es nicht um das Eigentum von Grundstücksbesitzern, sondern hier geht es um das öffentliche Eigentum, auf denen wir diese Straßen bauen. Das ist ein riesiger Unterschied, den müssen Sie beachten in Ihrer Argumentation, sonst kommen Sie nämlich auf einen Abweg. Dann sind Sie in einer Sackgasse und da geht es nicht weiter. Da haben Sie sich dann verlaufen.

Im Übrigen gibt es auch eine Sache, die Sie meiner Meinung nach nicht richtig recherchiert haben. Sie haben die Frage gestellt: Wie machen wir das denn beispielsweise mit einem Friedhofsgrundstück?

Von der Grundsteuer befreit würde man ja jetzt die Infrastrukturabgabe zahlen müssen. Sie müssen dabei beachten, dieses Grundstück, dieser Friedhof, zahlt auch heute schon keinen Straßenausbaubeitrag. Damit wird er auch keine Infrastrukturabgabe zahlen. Das müssten Sie bei ordentlicher Lektüre bemerkt haben.

Auch hier noch eine letzte Anmerkung. Sie haben gesagt, es wäre der völlig falsche Weg, hier eine Steuer einzuführen, wir hätten die Kompetenz gar nicht. Wir führen keine Steuer ein, wir führen eine Abgabe ein. Das zeigt sich auch im Besonderen, nämlich dort, wo Sie schauen, dass wir die Abgabe nicht allgemeingültig wie eine Steuer umlegen, sondern Abrechnungsräume bilden, so wie das bisher auch schon möglich war. Hier wird deutlich, dass Ihr steuerrechtlicher Einwand außerordentlich hinkt.

Sehr geehrter Herr von der Krone, zunächst einmal muss ich mal sagen, ich hatte das nicht in meinem Manuskript, weil ich es nicht ahnen konnte: Ich bin Ihnen für Ihren Beitrag außerordentlich dankbar. Er war für meine Begriffe außerordentlich sachlich. Ich hatte anderes erwartet. Hier hat mich ein Konservativer wieder einmal positiv überrascht! Das darf man durchaus einmal loben.

Dennoch sind mindestens zwei Ihrer Gedanken recht irrig. Sie haben uns Kollektivismus vorgeworfen, Gleichmacherei. Jetzt erklären Sie mir doch einmal die Finanzierungsmodelle für eine Bundesautobahn. Ist die ganze Bundesrepublik ein gleichmacherischer Staat, ein kollektivistischer Staat, nur weil wir alle zusammen die Bundesautobahn bezahlen, egal ob man nun bekennender Radfahrer, bekennender Fußgänger, bekennender Vielflieger oder weiß der Kuckuck was ist - alle zahlen für die Bundesautobahn mit. Hier hinkt Ihr Argument des Kollektivismus. Oder wir nehmen etwas, das uns beiden sicherlich ganz genauso am Herzen liegt, nämlich den Aufbau Ost – eine riesige Kollektivleistung! Aber ist denn das kollektivierend? Das ist doch eine wunderbare Leistung, wo alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gemeinsam Solidarität gezeigt haben, den Aufbau Ost gestaltet haben, für den ich unendlich dankbar bin, und Solidarität ist auch dieses Schlüsselwort für diesen Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Sie haben auch die Finanzierbarkeit angesprochen. Da muss man nur sagen – ich werde noch mal darauf zurückkommen – im Jahr 2005 hat Ihre CDU Beiträge abgeschafft, sogar verboten, was dem Land 1 Mrd. € gekostet hat. Man sollte aufpassen, wenn man im Glashaus sitzt und mit Steinen wirft. Im Übrigen komme ich aber zu dem Schluss, dass es schon jetzt wunderbar ist, dass wir Klarheit darüber haben, dass dieses Gesetz in zwei Ausschüssen beraten wird. Das ist auch das Ziel dieser ersten Lesung, um das deutlich zu machen.

Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Rede. Dieses Gesetz ist wichtig, weil wir nämlich ein ganz besonderes Problem lösen. Es ist ein Gesetz, das auf Vorschlag von Bürgerinnen und Bürgern entstanden ist, und das ist ein toller Impuls für die Demokratie und für den Parlamentarismus in diesem Land!

Herr Hey hat schon gesagt, dieses Gesetz ist gar nichts Neues oder gar nichts Besonderes – ja, das ist nicht so besonders. Im Jahr 2005 hat die CDU Beiträge für das Trinkwasser und für Trinkwasseranlagen abgeschafft. Sie haben damit eine schwere Belastung für den Haushalt des Landes Thüringen angeschafft. Das werden wir nicht tun, ich komme noch mal darauf zurück. Aber Sie haben das genauso gemacht wie wir es nun machen wollen. Wo sehen Sie die verfassungsrechtlichen Unterschiede zwischen Ihrem Handeln damals und unserem Handeln heute? Ich vermag sie nicht zu sehen. Wir haben auch die Situation, dass Herr Innenminister Huber ein Eckpunktepapier vorgelegt hat, mit dem er die Straßenausbaubeiträge novellieren will – so sage ich es mal. Aber auch dieses Gesetz bleibt eigentlich auf der halben Strecke stehen, weil Sie, Herr Innenminister, beantworten die Frage zu den Ungerechtigkeiten bei den Abwasserbeiträgen nicht darin, Sie modifizieren nur die Straßenausbaubeiträge.

Wir – DIE LINKE und GRÜNE - stellen uns an dieser Stelle dem nicht einfachen Disput und es sind ja viele Fragen aufgeworfen worden, wo wir den Kopf hinhalten und diskutieren müssen. Wir stellen uns diesem Disput und versuchen, hier an dieser Stelle ein riesengroßes Problem in Thüringen zu einem guten Ende zu bringen. Wir wollen die Herstellungsbeiträge für Abwasseranlagen und Straßenausbaubeiträge abschaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wie schon gesagt, die CDU hat damals Ähnliches gemacht. Es ist auch schon gesagt worden, 50 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer zahlen beim Thema Abwasser schon heute keine Beiträge, sondern der Ausbau der Wasserleitungen ist bei ihnen gebührenfinanziert. Ich muss das nicht noch einmal ausführen: Wir haben auch bei den Straßen im Übrigen ein wunderbares Beispiel. Wir haben die wiederkehrenden Beiträge, die von vielen Kommunen genutzt werden. Das ist eigentlich das Bild, an das wir uns hier bei unserer Infrastrukturabgabe halten, das wir mit dieser Abgabe nachvollziehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch da wird es Ihnen am Ende sehr schwerfallen, einen verfassungsrechtlichen Widerspruch aufzumachen. Die Kommunen, die wiederkehrende Beiträge mit ihren Satzungen beschlossen haben, haben gute Erfahrungen damit gemacht und diese guten Erfahrungen wollen wir auf ganz Thüringen übertragen.

Weiterhin organisieren wir mit diesem Gesetz mehr Beteiligung und mehr Transparenz, weil wir in unserem § 12 fordern, dass vor solchen Infrastrukturmaßnahmen die Bevölkerung beteiligt wird. Wir wollen, dass vorher gesagt wird, dass eine in der Größenordnung finanziell genau bezifferte Maßnahme angestrebt wird. Dann lässt sich berechnen wie viele Gebühren oder Infrastrukturabgabenerhöhungen in einem Abrechnungszeitraum folgen werden. Danach können die Bürgerinnen und Bürger dann ihre Meinungen sagen und diese sind abzuwägen. Natürlich könnten wir uns dieses komplizierte Verfahren sparen, wenn wir überall in Thüringen verpflichtend Bürgerhaushalte, die energisch durchgesetzt werden, hätten!

Dies ist aber nicht der Fall, und deshalb ist dieses Gesetz notwendig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir realisieren mit diesem Gesetz auch das schon immer bei den GRÜNEN hochgehaltene Verursacherprinzip. Jeder, der in Thüringen Wasser trinkt und Wasser lässt soll an dieser Stelle hier beteiligt werden. Das ist so was von klar, dass wir darauf vertrauen, dass sie sich unserer Meinung anschließen werden.

Wir organisieren zudem auch Solidarität, weil der besondere Vorteil nicht überzeugt. Mindestens die Debatte hier im Landtag hat schon gezeigt, dass es viele Wenn und Aber bei der Beschreibung des besonderen wirtschaftlichen Vorteils gibt. Wie kommen wir denn dazu, zu argumentieren, dass das Leitungsnetz im Abwasserbereich und die Kläranlage den besonderen Vorteil des Eigentümers eines Grundstücks, ob dieser in der Gemeinde wohnt oder nicht, überhaupt darstellen kann? Der besondere Vorteil, der durch Kläranlagen und Netze für den Abwasserbereich entsteht, ist ein besonderer Vorteil für die Biodiversität, für saubere Flüsse, für saubere Meere und für eine globale saubere Umwelt.

(Zwischenfrage von Uwe Höhn)

Vielen Dank Herr Kollege. Ihre Bemerkungen über die Frage des besonderen Vorteils der gemeinschaftlichen, ich sag jetzt mal ganz bewusst, solidarischen Anlage der Abwasserentsorgung veranlasst mich zu folgender Frage: Mal angenommen, es ist hypothetisch, geb ich gerne zu, aber vielleicht dient es der Wahrheitsfindung. Mal angenommen, es gäbe diese Solidargemeinschaft nicht, die für die allgemeine Abwasserentsorgung zuständig ist. Mal angenommen, jeder Grundstücksbesitzer, jeder Grundstücksbesitzer wäre, das ist in einigen Staaten dieser Erde durchaus üblich, wäre für die Entsorgung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers selbst zuständig. Was glauben Sie, oder wer, glauben Sie, ist dann für die Finanzierung zuständig?

Natürlich, jeder ist dafür zuständig, am Ende nur ganz sauberes Wasser einzuleiten. Aber Sie, Herr Höhn, vergessen bei ihrer Fragestellung einen ganz besonderen Aspekt. Sie haben nämlich jetzt die Situation, dass diese Abwasserbeiträge so gestaltet sind, dass sie nicht umlegbar sind auf die Mieter. Sie argumentieren, dass der Eigentümer, ob er in Frankfurt am Main oder in Frankfurt an der Oder wohne, einen besonderen Vorteil davon hat, dass irgendjemand in Thüringen ordentlich an die Abwasseranlage angeschlossen ist.

Das ist Ihre Argumentation, und die ist unglaublich alt, Herr Höhn! Sie haben das Grundprinzip nicht verstanden. Sie haben doch heute noch nicht verstanden, dass wir einen Investitionsstau in unseren kommunalen Wohnungsgesellschaften haben, weil die dermaßen viele Beiträge zahlen müssen, dass sie mit der energetischen Sanierung nicht vorwärts kommen. Nehmen sie das mal zur Kenntnis, Herr Höhn.

Wie kommen Sie denn darauf, lieber Herr Höhn, dass in einer Anliegerstraße der besondere wirtschaftliche Vorteil nur den Eigentümern zufällt? Haben nur diese den wirtschaftlichen Vorteil und der Mieter oder die Mieterin nicht, obwohl die Anwohner aus der Nachbarstraße ebenso bei einem Parkstau zum Beispiel in dieser Straße parken würden? Obwohl ganz genauso Menschen aus anderen Gemeinden in diese Anliegerstraße einfahren und meinetwegen dort einen Friseursalon, eine Arztpraxis, einen Getränkehandel, oder dergleichen besucht? Das können Sie nicht erklären in Ihrem System und stattdessen versuchen Sie den Menschen in Thüringen weiszumachen – und das ist ja wirklich die Höhe -, dass diejenigen, die ein Grundstück in Thüringen in ihrem Eigentum haben, dafür verantwortlich seien, dass die Kläranlage gebaut wird, und die Menschen die hier zur Miete wohnen, diese Verpflichtung nicht haben. Das ist Ihnen aber nicht deutlich geworden, aber das kann möglicherweise auch an Ihrer sozialdemokratischen Grundkonditionierung liegen und Sie verstehen das Verursacherprinzip immer noch nicht, Herr Höhn.

Der besondere Vorteil besteht nicht, zumindest lässt er sich nicht abschließend argumentieren! Ich gebe Ihnen noch einmal ein Beispiel, lieber Herr Höhn. Sie glauben tatsächlich argumentieren zu können. dass in Thüringen der besondere Vorteil bestünde. Dabei ignorieren Sie aber die Realität. Mir sind keine Bürgerinitiativen bekannt, die in Thüringen mit Transparenten auf die Straße gehen und fordern, baut uns unsere Anliegerstraße aus, baut uns ein großes Klärwerk, wir wollen den besonderen Vorteil, der sich wirtschaftlich für uns darstellt, jetzt endlich auch haben. Merken Sie, wie weit Sie von der Realität weg sind, merken Sie das noch?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Sie besonderen wirtschaftlichen Vorteil nennen, ist der sichere Ruin für viele Thüringerinnen und Thüringer, und wir schaffen das ab! Ich weiß ja, Sie wollten auch gern mal Lehrer werden, da könnten Sie mir jetzt eine Fünf geben, weil ich die Frage nicht beantwortet habe, hier haben wir aber eine Geschäftsordnung und deshalb bin ich jetzt dran.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Höhn, heute Morgen habe ich Sie schon im Radio gehört – ich wusste, das wird ein guter Tag – und dort haben Sie gesagt, was Ihnen an unserem Gesetzentwurf nicht gefällt. Es ist ungefähr das Gleiche, was Sie eben gesagt haben. Heute Morgen habe ich allerdings verstanden, dass Sie nicht verstanden haben, was wir regeln wollen. Sie haben da auf den Reglungsbereich des Baugesetzbuches und der Beiträge nach Baugesetzbuch abgestellt und haben wieder diese Diskrepanz aufzumachen: Auf der einen Seite gibt es die Häuslebauer, denen wird es jetzt bezahlt, das wollen GRÜNE und Linke, und die armen Menschen auf der anderen Seite, die im Kernort, in der Gemeinde und in der Innenstadt wohnen, die müssen es bezahlen. Aber da sind Sie auf der schiefen Bahn! Das Baugesetzbuch hat hier gar nichts damit zu tun.

Wir reden nur darüber, dass unsere einmal gebauten gemeindlichen Straßen von der Allgemeinheit auch erhalten werden. Ob man aus Gotha kommt und in Erfurt eine Runde dreht und dann hier im Landtag ankommt, oder ob man in Erfurt wohnt usw. Egal wo man wohnt, ob man aus dem Eichsfeld kommt, völlig gleich: Alle halten in ihren Gemeinden – gemeinschaftlich, solidarisch dem Verursacherprinzip gerecht – die Straßen und die Abwasseranlagen in Ordnung! Und das ist auch richtig so, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Jetzt passt wirklich Ihre Aufregung zu meinem Manuskript, Sie haben es wohl geahnt? Der SPD fehlt übrigens auch in ihrer Argumentation, weil Sie eine Sache nicht erklären können, dass Herr Minister Machnig auf Bundesebene sagt, unsere Stromnetze nutzten der Allgemeinheit, die nutzen nicht denjenigen, wo es gerade mal durch den Thüringer Wald geht, sondern sie nutzen allen und deshalb müssen das auch alle steuerfinanziert mittragen. Position von Minister Machnig, die wir in der vorigen Woche lesen konnten. Wie Sie jedoch darauf bestehen, dass der besondere Vorteil bei den Straßennetzen besteht, das finde ich, ist noch einmal erklärungsbedürftig. Aber ich glaube, Sie haben noch ein paar Minuten, das dann zu erklären. Ich bin darauf sehr gespannt!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, saubere Flüsse und gute Straßen haben ihren Preis. Es ist hier versucht worden, darzulegen, dass die Antragsteller sich darum mogeln würden, auch zu nennen, was es denn bedeutet. Ich sage das hier ganz deutlich, Herr Kuschel sagt das auch jedes Mal, wenn er danach gefragt wird: Es kann bis zu 80 Cent je Kubikmeter Leitungswasser Gebührenerhöhung geben, wenn wir wie bisher mit dem Ausbau, dem falschen Ausbau!, fortfahren.

Ich stelle Ihnen die Frage: Wird es zu dieser Erhöhung kommen, wenn die Bürgerinnen und Bürger nach unserem Gesetz viel mehr beteiligt sind? Muss es dazu kommen, wenn wir Abgeordnete des Thüringer Landtags erkennen, dass wir einfach mal über die Standards diskutieren müssen? Sollten wir nicht vielleicht darüber diskutieren, ob wir die Straßen in ihrer jetzigen Form wirklich brauchen? Wollen wir wirklich jede kleine Gemeinde an übergeordnete Kläranlagen zwingen? Oder lassen wir ihnen nicht viel mehr Freiheit, um Umweltstandards zu erfüllen und nicht technische?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser KAG wird dazu führen, dass wir mehr Demokratie, mehr Transparenz in diese Debatte bekommen und das wird das Gemeindeleben vielerorts positiv beeinflussen. Dieses Gesetz ist die Chance, einen lange schwelenden Konflikt in Thüringen aufzulösen, inneren Frieden zu stiften. Es kommt nun darauf an – und das habe ich aber in der ganzen Debatte, und das stimmt mich auch wieder froh, wirklich wahrgenommen –, dass wir uns alle vorurteilslos in die Debatte begeben und die Diskussion aufnehmen, um vielen Thüringerinnen und Thüringen ein besseres Kommunalabgabengesetz zugänglich zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

2. Rede

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich nochmals grundsätzlich auf die Debatte eingehen. Ich finde, es ist eine sehr gute Debatte -trotz allem, was mich natürlich an Zwischenrufen ärgert und wo ich jemanden mit meinen Zwischenrufen ärgere. Aber das gehört ja hier vielleicht auch dazu.

In Richtung FDP, CDU und SPD will ich eine Sache wirklich noch einmal ganz deutlich sagen: Sie haben alle unisono gesagt, die Bürgerinnen und Bürger draußen in Thüringen hätten etwas Besseres verdient. Da gilt der ganz einfache Spruch: Das Bessere ist des Guten Feind. Wenn Sie vorher eine Vorlage da gehabt hätten, über die wir hätten diskutieren können, dann wäre das gut gewesen. Aber heute sich hinzustellen und zu sagen, weil ihr alles nicht hundertprozentig gemacht habt, sei das etwa schlecht.

Ich möchte noch kurz auf den Innenminister, der warnend die Hände gehoben hat, und sagte: verfassungsrechtlich bedenklich. Sie, Herr Innenminister, haben das Urteil schon gesprochen. Es ist aber jetzt nicht Ihre Funktion, noch nicht. Wenn der Landtag diese Argumentation in jedem Fall durchführen müsste, dann bräuchten wir ja gar keinen Verfassungsgerichtshof mehr. Ich erinnere nur daran, dass selbst die CDU Fraktion im Jahr 2005 ein Gesetz zu dieser Thematik vorgelegt hat, das sehr wohl durch den Verfassungsgerichtshof unseres Freistaats korrigiert werden musste. Dem Richterspruch unterwerfe ich mich sehr gerne und ich kann das nur noch einmal in Richtung FDP sagen: Glauben Sie mir, es sind viele schlaflose Stunden in diesem Gesetzesentwurf, weil ich nämlich durchgedacht habe, was bedeutet das denn, dürfen wir das, können wir das? Sie würden das lernen und merken, wenn Sie selber mal öfter Gesetzentwürfe schreiben würden.

Aber wir stellen uns dieser Diskussion und ich glaube, Herr Minister, gute Argumente für unsere Position zu haben. Wenn Sie sagen, wir sind hier komplett im Bereich der Steuern, und wir sagen, es steht aber Abgabe drin, und Sie sagen, Abgabe sieht aber hier wie Steuer aus und deshalb lasse ich gar nicht erst zu, dass man in einer Rechtsverordnung die Abgabe präzisiere: Ich denke, da haben wir gute Karten vor Gericht.

Sie haben weiterhin gesagt, aus diesem Grunde sei verfassungsrechtlich diese Sache nicht statthaft oder – Richterspruch kann ja nicht sein – zumindest nicht möglich. Das ist das eine, und das Zweite ist, dass Sie sagen, finanziell sei das nicht ausgegoren.

Was war denn mit der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005 der CDU-Fraktion? Da sind 1 Mrd. dem Land Thüringen aufgebrummt worden, war das denn finanzierbar und bürgernah? Das war großer Mist, deshalb machen wir es ja nicht nach, sondern wir machen das anders und neu. Anders und neu, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der Schlüssel!

Noch eins, Herr Innenminister, Sie sagen, Sie glauben nicht an die Schätzung, dass 60 Mio. in den letzten Jahren jeweils in den Gemeinden investiert wurden. Geben Sie uns doch die Zahl, dann revidieren wir alles. Die interessiert das Parlament – so wie ich wahrgenommen habe – schon seit einigen Jahren. Die Landesregierung war bisher nicht in der Lage, diese Zahl zu benennen. Solange Sie die Zahl nicht benennen, finde ich, brauchen Sie mehr als den Zweifel, um unsere Zahl anzugreifen. Das, finde ich, wäre wichtig für die Diskussion.

Ich glaube, ahnen zu können, dass wir eine sehr gute Debatte in beiden Ausschüssen bekommen und bitte um Ihre Zustimmung dafür. Vielen Dank.



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