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Dirk Adams warnt vor Verharmlosung der Vorratsdatenspeicherung
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Innenminister Peter Huber (CDU) zum Thema Vorratsdatenspeicherung warnt Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor einer Verharmlosung dieser Praxis.
„Überwachung ist immer ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger", sagt der bündnisgrüne Abgeordnete. „Das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowie die vertrauliche Kommunikation müssen gesichert sein und dürfen keinem Generalverdacht unterliegen." Eine Verletzung dieses Prinzips degradiere die BürgerInnen zu Objekten staatlichen Handelns, die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen wäre möglich.
„Die Erforderlichkeit einer solchen Datensammlung ist nicht nachgewiesen, die Kosten dafür sind unverhältnismäßig", erklärt Adams weiter. „Es gilt somit zu verhindern, dass ein Rechtsstaat immer weiter zu einem präventiven Überwachungsstaat umgebaut wird." Der Innenpolitiker der bündnisgrünen Fraktion verweist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung vom Beginn dieses Jahres.
Darin wurde klargestellt, dass eine solche Speicherung mit der im Grundgesetz garantierten informationellen Selbstbestimmung nicht vereinbar ist. Es fehle an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung, unter anderem an einer hinreichenden Datensicherheit sowie einer entsprechenden Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Die Regelung sei damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.
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