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Thüringer Zensusgesetz mit heißer Nadel gestrickt

Dirk Adams: Gesetz muss noch einmal in Ruhe geprüft werden

Die Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass die Debatte um das Thüringer Zensusgesetzes von der Tagesordnung des Plenums genommen wurde.

„Das Zensusgesetz wird zwar im Plenum nicht behandelt, wir fühlen uns aber in unserer Kritik bestätigt", sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, Dirk Adams. „Der Chaoscomputerclub Hamburg, der auf Vorschlag der Bündnisgrünen beteiligt wurde, hat aufgezeigt, dass dieses Thüringer Gesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde", so der Abgeordnete weiter. Demnach gebe es in § 6 Absatz 3 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011) eine ungenügende Verweisung auf § 20 des Thüringer Statistikgesetzes. An dieser Stelle gehe es nicht um die technische und organisatorische Trennung der örtlichen Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen, sondern um personelle Fragen. Der eigentlich notwendige Text befindet sich im Thüringer Datenschutzgesetz. „Das Zensusgesetz muss daher noch einmal in Ruhe geprüft werden, da diese Verweisung unbedingt in das Thüringer Statistikgesetz aufgenommen werden muss", schließt Adams.

 

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