Datenschutz ist Bürgerrecht

Dirk Adams: BVerfG bestätigt kategorische Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung.

„Wir sehen uns in unserer Position gestärkt, da die Richter feststellten, dass die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist", sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Dirk Adams, dazu. „Datenschutz ist Bürgerrecht - die Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger zu speichern, ist mit unserem Verständnis eines Rechtsstaates nicht vereinbar", betont der Politiker, der auch Mitglied im Beirat beim Landesbeauftragen für den Datenschutz ist. „Für uns muss der Staat gläsern sein, nicht die Bürger."

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bereits in vergangenen Jahren für ein Informationsfreiheitsgesetz geworben. „Wir erwarten nun neue Impulse für die Debatte darum", so Adams weiter. Das grüne Informationsfreiheitsgesetz würde den Staat verpflichten, seine Informationen offenzulegen, zum Beispiel Finanz- und Umweltdaten sowie Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung. „Die jetzige Praxis, dass der Staat die Daten eines jeden Bürgers sammelt und sich selbst bedeckt hält, ist für uns hingegen nicht nachvollziehbar", erklärt Adams. Das heutige Urteil sei daher ein wichtiger Schritt. „Die Entwicklung eines konsequenten Datenschutzes werden wir nun weiter vorantreiben", so der grüne Abgeordnete. Bereits im vergangenen Jahr hatten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Piratenpartei dazu ein gemeinsames Papier vorgelegt.

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Für Rückfragen: Pressesprecher Oliver Will, Tel. (0361) 3772666, (0151) 40206905
V.i.S.d.P. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

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