Mündliche Anfragen
Nach § 91 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist jeder Abgeordnete berechtigt, über den Präsidenten kurze Mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten. Mündliche Anfragen dürfen nicht mehr als vier Fragen einschließlich Unterfragen umfassen.
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den von mir gestellten mündlichen Anfragen.
5. Legislaturperiode (2009-2014)
16.01.2014
Situation in der Thüringer Polizeischule
17.01.2013
Fränkischer Heimatschutz
15.03.2012
Feuerwehrtechnik, Teil 2
Zurückziehung
08.09.2011
Gipsabfälle in der Haldenrekultivierung
16.02.2011
Abbauzins des Freistaats Thüringen
Zurückziehung der Mündlichen Anfrage und Umwandlung in Kleine Anfrage; siehe Kleine Anfrage Nr. 1029
09.08.2010
Filmen von Polizeieinsätzen
19.05.2010
Zukunft des Opelstandortes Eisenach
Zurückziehung