Landtag verabschiedet Grundsätzegesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform

Der Thüringer Landtag hat heute mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün das Grundsätzegesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform beschlossen. Nach dem Vorschaltgesetz zur Gebietsreform ist damit ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg des Zukunftsprojektes Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform getan. Dazu erklärt Dirk Adams, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Dieses Gesetz ist weder inhaltsleer, noch eilig nachgeschoben, wie uns von Seiten der CDU-Opposition vorgeworfen wird. Wie der Name bereits sagt, legt dieses Gesetz die Grundsätze der Reform fest, um danach in einem breit angelegten Diskussionsprozess eine zukunftsfähige Struktur für Thüringen zu erarbeiten. Zu dieser Diskussion laden wir alle Akteure und Bürgerinnen und Bürger ein.“

Adams fährt fort: „Seit Jahren ist durch die Erkenntnisse aus diversen Gutachten und Berichten von Expertenkommissionen unbestritten, dass wir eine umfassende Reform unserer Strukturen brauchen, um Thüringen gut für die kommenden Herausforderungen aufzustellen. Die CDU hatte nie den Mut dazu, diese Reformen anzugehen. Wir stellen uns der Verantwortung und verstecken uns nicht hinter halbherzigen Reförmchen. Es wäre wünschenswert, wenn die CDU-Opposition, aber auch der Landkreistag, sich aus ihrer Verweigerungshaltung befreien und gemeinsam mit uns daran arbeiten würden, Thüringen fit für die Zukunft zu machen.“

Der Hauptkritikpunkt der CDU lautet, dass Rot-Rot-Grün die Reform in der falschen Reihenfolge angehen würde und man erst eine Aufgabenkritik, dann eine Funktionalreform und abschließend eine Gebietsreform durchführen müsse. „Dass es eine allgemein anerkannte ‚To-Do-Liste‘ für Reformen dieser Art geben würde, ist ein Mythos“, stellt Adams fest.

„Wir haben mit dem Vorschaltgesetz zur Gebietsreform begonnen, um den Gemeinden eine möglichst lange Freiwilligkeitsphase für Zusammenschlüsse zu ermöglichen und befinden uns dabei auf einem guten Weg. Nun starten wir den Prozess, der in einer umfassenden Funktional- und Verwaltungsreform münden wird. Am Ende dieses Prozesses wird dann eine Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform aus einem Guss stehen“, so Adams abschließend.

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