Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz betont Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

„Die abstrakte Gefahr des Terrorismus darf nicht dazu führen, die Unschuldsvermutung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuhebeln. Tatsache ist doch, dass die Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland und die Polizeiaufgabengesetze der einzelnen Länder seit 2001 vor allem die Ausweitung umstrittener Befugnisse zur Folge hatten. Auf dem Prüfstand werden ihre Mängel sichtbar. Das Urteil ist nicht nur relevant für das BKA-Gesetz, sondern verdeutlicht, dass auch eine Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung der einzelnen Länder erforderlich ist.“

Das Gericht bemängelt, dass einige Grundrechtseingriffe zu weit gehen und nicht verhältnismäßig sind. Andere sind zu unbestimmt geregelt und die Übermittlung von Daten ist an etlichen Stellen nicht hinreichend eingeschränkt.

„Hier muss nachgebessert werden! Sicherheit und Freiheit sind hochwertige Verfassungsgüter gleichen Ranges“, so Adams abschließend.

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